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V-Modell XT Bayern

Wissen kompakt: Das V-Modell XT Bayern ist ein Vorgehensmodell für bayerische Behörden und unterstützt Auftraggeberprojekte im Bereich der Softwareentwicklung und -anpassung.

Die Erweiterung des V-Modell XT für das Bundesland Bayern

Das V-Modell XT Bayern ist eine auf die Bedürfnisse des Bundeslandes Bayern angepasste Erweiterung des V-Modell XT, die vom Weit e.V. gepflegt wird. Initial wurde es vom bayerischen Staatsministerium des Innern als unverbindliches Hilfsmittel für bayerische Behörden zur richtlinienkonformen Durchführung von Auftraggeberprojekten im Bereich der Softwareentwicklung und Softwareanpassung entwickelt. Inzwischen wird das V-Modell XT Bayern durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen betreut. Aktuell verfügbar ist die Version 1.4.

Besonderheiten im V-Modell XT Bayern

Im Jahr 2004 formulierte die Bayerische Staatsregierung neue eGoverment-Ziele und verbindliche Richtlinien, die auch das Vorgehen in Softwareentwicklungsprojekten regelten. Diese Richtlinien sind vor allem in der Projektdurchführungsstrategie “Vergabe und Durchführung von IT-Entwicklungsprojekten” umgesetzt. Sie umfasst folgende Entscheidungspunkte:

  • Projekt initiiert
  • Projekt definiert
  • Ist-Zustand analysiert
  • Grobkonzept festgelegt
  • Fachfeinkonzept festgelegt
  • Projekt ausgeschrieben
  • Projekt beauftragt
  • Feinentwurf abgeschlossen
  • Abnahme erfolgt
  • Änderungsplan festgelegt oder alternativ: Verfahren eingeführt
  • möglicherweise Änderungsplan festgelegt und anschließend: Projekt beauftragt oder erneut: Fachfeinkonzept festgelegt.

Neben der Projektdurchführungsstrategie wurden auch Mustertexte für Produkte des V-Modell XT Bayern (bspw. für das Grobkonzept oder das Projekthandbuch), sowie Kopiervorlagen für Verfahrensbeschreibung, Grobkonzept und EVB-IT-Verträge hinterlegt. Auch kennt das V-Modell XT Bayern eigene Projektmerkmale zu Datenschutz und IT-Vorhaben, sowie Projektrollen wie den Service Level Manager, den Service Manager und den System Manager.

V-Modell XT Bayern (eigene Illustration)

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Hinweise:

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