Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen die Entwicklung von kundenspezifischen Softwarelösungen, die Erbringung von Dienstleistungen als Beratung, Schulung und Support sowie die zeitlich befristete Überlassung von Mitarbeitern. Sie sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen als Auftraggeber und der t2informatik GmbH, Berlin, als Auftragnehmer und regeln grundsätzlich alle Rechtsverhältnisse zwischen beiden Parteien, soweit sich nicht aus besonderen, schriftlich zu treffenden Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.

1. Mitwirkung

Bei der Entwicklung von Softwarelösungen, bei Beratung, Schulung und Support sowie der Überlassung von Mitarbeitern agieren wir sehr partnerschaftlich. Es ist wichtig, dass Sie uns bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen, beispielsweise indem Sie uns erforderliche Informationen und Unterlagen zur Leistungserbringung vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

2. Leistungszeitraum und Leistungsort

Wir legen den Leistungszeitraum einvernehmlich fest. Der Leistungsort ist Berlin oder erfolgt in Absprache mit Ihnen an einem anderen Ort. Bei einer Leistungserbringung in Berlin berechnen wir keine Reisekosten. Bei einer Leistungserbringung außerhalb von Berlin berechnen wir Reisekosten alternativ pauschal, per Beleg oder inkludiert in den Stundensatz.

3. Lieferung von Softwarelösungen

Die Lieferung der vereinbarten Arbeitsergebnisse erfolgt elektronisch. In Absprache sind Teil- und vorfristige Lieferungen möglich. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt von Hindernissen, die auf höherer Gewalt zurückzuführen sind. Dies gilt auch, wenn unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten eingetreten sind. Sobald wir Kenntnis von Hindernissen erlagen, werden wir Sie unmittelbar darüber informieren. Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen.

4. Rechte an entwickelten Softwarelösungen

Entwickelt t2informatk in Ihrem Auftrag eine individuelle Softwarelösung, so erhalten Sie als Auftraggeber und wir als Auftragnehmer gemeinsam die zeitlich unbegrenzten, nicht ausschließlichen, weltweit gültigen, unwiderruflichen und übertragbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte, sofern keine anderen Absprachen getroffen werden.

5. Die Verletzung von Schutzrechten

Macht ein Dritter gegenüber Ihnen Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der von uns übergebenen Dienstleistungsergebnisse geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet wir wie folgt:

Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder die vereinbarten Dienstleistungsergebnisse so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen der vereinbarten Dienstleistung in für Sie zumutbarer Weise entsprechen oder Sie von Lizenzentgelten gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt uns dies zu angemessenen Bedingungen nicht, werden wir die Dienstleistungsergebnisse gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berück­sichtigenden Betrages zurückzunehmen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Dienstleistungsergebnisse zurückzugeben. Voraussetzungen für die Haftung durch t2informatik ist, dass Sie uns von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigen, Sie als Auftraggeber die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen uns überlassen oder nur im Einvernehmen mit uns führen. Entstehen Ihnen durch die Rechtsverteidigung notwendige Gerichts- und Anwaltskosten, gehen diese zu Lasten von t2informatik. Stellen Sie die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so sind Sie verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Soweit Sie die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten haben, sind Ansprüche gegen uns ausgeschlossen.

Weitergehende Ansprüche von Ihnen wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6. Haftung

Mit Ausnahme von vorsätzlichen oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden haften wir nicht für irgendeinen Schaden, der durch vereinbarte und/oder nicht erbrachte Dienstleistungen, oder die Verwendung oder die Unmöglichkeit der Verwendung der entwickelten Software verursacht wird. Dies gilt ohne Ausnahme auch für entgangenen Geschäftsgewinn, Betriebsunterbrechungen, entgangene Geschäftsinformationen oder anderen wirtschaftlichen Verlust, auch wenn Sie uns vorher auf die Möglichkeit eines solchen Schadens hingewiesen haben. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wurde.

Gewährleistungsansprüche von Ihnen sind ausgeschlossen, wenn Sie die von uns für Sie entwickelte Software selbst verändern oder durch Dritte verändern lassen, es sei denn, Sie weisen nach, dass eine Änderung unsere Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen nicht wesentlich erschwert und der Mangel der Software bei Abnahme anhaftete.

Die Haftung von t2informatik Ihnen gegenüber für die Dienstleistung oder die Nutzung der entwickelten Software ist auf die Höhe der tatsächlich gezahlten Vergütung der erbrachten Leistung beschränkt. Die Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7. Preise, Rechnungen und Zahlungen

Die Preise unserer Dienstleistungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und evtl. anfallender Reisekosten. Die Berechnung der erbrachten Leistungen erfolgt am Ende eines Monats unter Angabe des Umfangs und des geleisteten Inhalts. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis, ein Personentag entspricht dabei 8 Personenstunden. Angefallene Reisekosten ausserhalb von Berlin werden mit in Rechnung gestellt. Als Zahlungsziel vereinbaren wir 7 Tage mit 2% Skonto oder innerhalb von 14 Tagen netto.

8. Teilnichtigkeitsklausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder undurchführbar sein, so wird der unser Vertrag im Übrigen nicht dadurch berührt. Die nichtige oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in rechtsgültiger Form den angestrebten Zweck im Sinne des Vertrages erfüllt und dem angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt. Sie als Auftraggeber und wir als Auftraggeber sind gemeinsam verpflichtet, bei der Festlegung der wirksamen oder durchführbaren Bestimmung zusammenzuwirken.

9. Deutsches Recht

Unser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Der Vertragsort und der Gerichtsstand ist Berlin. Ihre Allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen finden keine Anwendung.

Zuletzt angepasst: 01. Oktober 2017