Entscheidungsgremium
Wissen kompakt: Ein Entscheidungsgremium ist eine Gruppe von Personen, die gemeinsam Entscheidungen – meist in und für Organisationen – trifft.
Entscheidungsgremium – gemeinsam im Team Entscheidungen treffen
Ein Gremium ist eine Gruppe von Personen, die sich mit definierten Aufgaben befasst. Die zentrale Aufgabe einer Gruppe determiniert meist die Bezeichnung des Gremiums: ein Entscheidungsgremium trifft Entscheidungen, ein Kontrollgremium kontrolliert Abläufe und Inhalte, ein Beratungsgremium berät, ein Informationsgremium sammelt Informationen etc.
Je weiter der Begriff Gremium interpretiert wird, desto mehr Gruppierungen lassen sich als Gremien verstehen. In Unternehmen sind bspw.
- Betriebsrat,
- Vorstand,
- Aufsichtsrat,
- Lenkungsausschuss,
- Change Control Board oder
- Gesellschafterversammlung
typische Gremien, in der Politik
- Stadtrat,
- Gemeinderat,
- Parlament,
- Bundesrat oder
- Ältestenrat etc.
Empfehlungen für Entscheidungsgremien
Ein Entscheidungsgremium sollte
- aus einer ungeraden Anzahl von Teilnehmern bestehen, so dass eine valide Mehrheit beim Treffen von Entscheidungen möglich wird.
- bei Bedarf interdisziplinär gebildet werden, so dass unterschiedliche Perspektiven bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
- definieren, in welchen Situationen es zusammenkommt, bspw. zyklisch einmal im Monat, dynamisch beim Erreichen von Entscheidungspunkten oder in Ausnahmesituationen, wenn ad hoc Entscheidungen getroffen werden müssen.
- festlegen, wo sich die Teilnehmer treffen (alle vor Ort oder auch per Video und Internet).
- einmalig klären, was passiert, wenn Teilnehmer verhindert sind (entfällt damit das Stimmrecht, wird es auf einen temporären Vertreter oder ein anderes Mitglied der Gruppe übertragen) oder Teilnehmer dauerhaft aus der Gruppe ausscheiden.
- sich einmalig auf Ziele, den grundsätzlichen Ablauf, eine Agenda mit Zeitplan und die Dokumentation der Ergebnisse einigen.
Für die Mitglieder eines Gremiums ist es darüber hinaus wichtig zu wissen, ob
- sie für ihre Tätigkeiten eine Bezahlung oder zumindest eine Aufwandsentschädigung enthalten.
- die Teilnahme befristet oder unbefristet ist.
- die getroffenen Entscheidungen mit einer Weisungsbefugnis verbunden sind.
- sich Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis wie bspw. bei einem Mitglied des Betriebsrat ergeben.
Hinweise:
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Es gibt eine Reihe von Hilfsmitteln, die Entscheidungsgremien bei der Entscheidungsfindung nutzen können, wie bspw. eine Entscheidungsmatrix, eine Entscheidungstabelle ergänzt um einen Entscheidungsbaum, oder eine Pugh-Matrix.
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