Konsortium

Wissen kompakt: Ein Konsortium ist ein temporärer Zusammenschluss gleichberechtigter, wirtschaftlich und juristisch unabhängiger Personen zur Durchführung eines Vorhabens.

Konsortium – die Zusammenarbeit gleichberechtigter juristischer Personen

Ein Konsortium bezeichnet einen zeitlich befristeten Zusammenschluss von gleichberechtigten, wirtschaftlich und juristisch unabhängigen Personen. Als sogenannte Konsorten verabreden diese juristischen Personen die Durchführung eines gemeinsamen Vorhabens. Die Zusammenarbeit des Konsortiums – manchmal auch als Syndikat bezeichnet – wird im Konsortialvertrag definiert; für ihn gibt es keinerlei Formvorschriften, idealerweise wird er schriftlich fixiert. Die Rechtsform eines solchen Syndikats ist in Deutschland in $705 ff BGB geregelt, entsprechend wird auch von BGB-Gesellschaften gesprochen.

Konsortium Arten

Es lassen sich zwei Arten von Konsortien unterscheiden:

  • das Außenkonsortium bzw. das offene Konsortium, bei dem alle Konsortialmitglieder bekannt sind und der Konsortialvertrag zwischen dem gemeinsamen Kunden und allen Konsorten geschlossen wird.
  • das Innenkonsortium bzw. das stille Konsortium, bei dem zwar alle Konsorten mit dem Kunden bzw. Auftraggeber eine gleichberechtigte Geschäftsbeziehung eingehen, das Syndikat als Ganzes in der Regel aber nur von einem der Konsorten – dem sogenannten Konsortialführer – nach außen rechtlich verbindend vertreten wird. Dieser ist oftmals berechtigt, Verhandlungen im Namen aller beteiligter Unternehmen zu führen, Absprachen zu treffen, Aufgaben zwischen den Partnern zu verteilen oder Rechnungen an den Kunden zu stellen.

In der Praxis sind die Übergänge zwischen den Arten fließend und es bietet sich an, einen Konsortialführer zwecks effizienter Kommunikation mit dem Kunden zu bestimmen. Unabhängig von der Art, sind die Leistungen und Fähigkeiten, die Konsorten in die Partnerschaft einbringen, individuell zu vereinbaren.

Konsortium - die Zusammenarbeit gleichberechtigter juristischer Personen

Konsortium Formen

Zusätzlich zu den Arten gibt es auch verschiedene Formen von Konsortien:

  • Bei einem Bieter- oder Anbieter-Konsortium versuchen die Konsorten, den Zuschlag für eine ausgeschriebene Leistung – häufig im Rahmen einer Ausschreibung – zu erhalten.
  • Bei einem Bankenkonsortium versuchen die Konsorten, eine gemeinsame Projektfinanzierung bei gleichzeitiger Risikominimierung bzw. Risikoverteilung zu etablieren.
  • Bei einem Industriekonsortium arbeiten Konsorten aus einem Industriezweig zusammen und definieren bspw. Standards. Beispiele sind hier u.a. das World Wide Web Consortium (W3C), die Object Management Group (OMG) oder das HR Open Standards Konsortium.

Bei Bauaufträgen der öffentlichen Hand werden einzelne Unternehmen häufig auch zur Zusammenarbeit gleichberechtigter, juristischer Personen aufgefordert, um so geforderte Kapazitäten und Sicherheiten zu gewährleisten. In der Bauwirtschaften werden diese Konsortien als ARGE – für Arbeitsgemeinschaft – bezeichnet.

In der Realität gibt es in sehr vielen Bereichen und Industrien Konsortien. So gibt es bspw. ein Konsortium

Die Liste lässt sich leicht ergänzen. Alleine daraus lässt sich ableiten, dass das Syndikat ein beliebtes Instrument der Zusammenarbeit von gleichberechtigten, wirtschaftlich und juristisch unabhängigen Personen ist.

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